Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der [leITner.solutions GmbH], nachfolgend „Dienstleister“ genannt, und dem Kunden abgeschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Leistungen des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister erbringt IT-Dienstleistungen, die in einem separaten Angebot oder Vertrag im Detail beschrieben werden, wie z.B. [z.B. Softwareentwicklung, IT-Beratung, Netzwerkadministration, Hosting, etc.].
(2) Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots des Dienstleisters oder durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden zustande.
(2) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, ein Angebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern keine andere Regelung getroffen wurde, sind Rechnungen des Dienstleisters innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. gemäß § 456 UGB berechnet. Der Dienstleister behält sich zudem das Recht vor, die Leistungserbringung bei Zahlungsverzug auszusetzen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die IT-Systeme, Hardware und Software, die für die Leistungserbringung benötigt werden, in einem technisch einwandfreien Zustand sind.
6. Haftung und Gewährleistung
(1) Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).
(3) Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt, außer im Falle von vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Der Dienstleister wird im Falle eines Mangels nachbessern oder die Leistung neu erbringen.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
8. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und hat die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Änderungen der AGB
(1) Der Dienstleister behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in schriftlicher Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.